Beraten Sie sich üb Partei

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Eine Konzert-Partei ist eine Gruppe von Personen, die im Konzert fungiert, um ein Zielunternehmen zu übernehmen. Regler wie das Übernahme-Verkleidung wenden die Richtlinien an, die auf Übernahmeangebote auf alle Mitglieder einer Konzert-Partei anwendbar sind.

Von der besonderen Bedeutung ist, dass die 30% Schwelle, an der ein vorgeschriebenes Angebot gebildet werden muss, betrachtet wird erreicht zu werden, wenn eine Konzert-Partei gemeinsam 30% der Anteile an einer Firma halten, nicht wenn einer von ihnen tut.

Einige Wesen werden vorausgesetzt, im Konzert zu fungieren, es sei denn anders gezeigt. Diese schließen die Direktoren, Tochtergesellschaften, Teilnehmerfirmen und das Muttergesellschaft des Bewerbers mit ein.

Sogar Wesen, die nicht Teil einer Konzert-Partei sind, können finden, dass einige Richtlinien auf sie zutreffen: sie werden angefordert, um Umgang im Anteil des Bewerbers oder des Ziels bekanntzumachen. Diese „Teilnehmer“ sind Leute, die ein Interesse am Resultat des Angebots haben (anders als einfach als Aktionäre) aber, wer nicht absichtlich mit dem Bewerber zusammenarbeiten, sind ein Beispiel der Teilnehmer die Direktoren das Zielunternehmen, selbst wenn sie nicht entweder mit dem Bewerber oder einem möglichen Kostenzählerbewerber zusammenarbeiten.





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